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Pressemitteilung

Skandal um Landesgartenschau in Gießen

Stadt führt massive Baumfällungen durch, obwohl der Verwaltungsgerichtshof über einen Bürgerentscheid zur Landesgartenschau noch nicht entschieden hat

Gießen. Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) fordert, dass keine weiteren Bäume in der Wieseckaue und am Schwanenteich mehr gefällt werden, solange die Bürgerinitiative (BI) noch das Recht hat, einen Bürgerentscheid durch zu führen. Das Verwaltungsgericht Gießen hatte der Klage der BI auf Zulässigkeit Ihres Bürgerbegehrens hinsichtlich des zweiten Teiles recht gegeben: Der Stadt wurde aufgegeben, bis auf weiteres die Aufnahme von Krediten und die Stellung von Sicherheiten für Projekte Im Rahmen der Landesgartenschau 2014 zu unterlassen. Die Stadt hat ungeachtet dessen jedoch mit den Baumfällungen begonnen.

"Es ist ein Skandal, wie hier seitens der Stadt und auch der Mehrheit der Stadtverordneten mit dem mehrheitlichen Bürgerwillen, ein Bürgerentscheid über diese Landesgartenschau durchführen zu wollen, umgegangen wird. Und dies ist eine Provokation der Bürger und unverantwortlich, da es ja sein kann, dass die Stadt bei einem erfolgreichen Bürgerentscheid, selbst kein Geld mehr für Neuanpflanzungen aufnehmen darf." so ÖDP-Sprecher Arnd Lepere.

Die ÖDP fordert daher:

- dass Bürgerbegehren und -entscheide einfacher und leichter durchführbar sein müssen. So sollte die 8 Wochenfrist bei kassatorischen (Korrektur-) Bürgerbegehren aus der Hessischen Gemeindeordnung gestrichen werden und noch innerhalb eines halben Jahres nach einem Stadtverordnetenbeschluss noch möglich sein. Und wenn dieser nicht bekannt gemacht worden ist, sollte es keine Frist geben. - dass die Bürger besser, transparenter, ehrlich und rechtzeitiger informiert werden müssen. Dies insbesondere dann, wenn es um ein solches Großprojekt geht. Politik und Verwaltung müssen so überschaubar sein, dass die Bürger bei Planungen und Entscheidungen mitwirken können. Der schleichende Bedeutungsverlust, den das gewählte Parlament seit langer Zeit gegenüber der Regierung erfährt, ist nur durch ein gewandeltes Rollenverständnis der Mehrheitsfraktionen zu verändern: Auch sie sind zur Kontrolle der Exekutive verpflichtet und haben als Volksvertreter die Rechte und Interessen der Bürgerschaft zu wahren und zu vertreten. Wenn sich die Abgeordneten der Mehrheitsparteien vorbehaltlos an die Seite der Regierung stellen, leidet die Gewaltenteilung als eine der Grundsäulen der Demokratie Schaden.

- dass Naturräume und Bodenflächen nicht vernichtet werden. Wir bekennen uns dazu, auf wirtschaftliche Aktivität zu verzichten, wenn übergeordnete Ziele des Arten- und Lebensgrundlagenschutzes dies erfordern. Die letzten naturnahen Landschaften, die verbliebene Vielfalt der Flora und Fauna, die Grundwasserströme, die Bodenfruchtbarkeit und viele andere natürliche Ressourcen stellen einen so hohen Wert dar, dass Rücksichtnahme nicht nur möglich, sondern verpflichtend ist. Die noch verbliebenen naturnahen Räume sind vor störenden Eingriffen zu schützen, isolierte Naturschutzgebiete sind zu vernetzen. Der Flächenverbrauch ist zu stoppen.

- dass die Tiere ein Recht auf Erhaltung ihrer Lebensräume bekommen. Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Deshalb kann nicht zugelassen werden, dass sie tagtäglich millionenfach gequält, missbraucht oder zugrunde gerichtet werden, weder im Namen der Wissenschaft noch aus Profitgier oder Ignoranz. Das in seinem Gefühlsleben und seiner Leidensfähigkeit dem Menschen unverkennbar nahestehende Tier hat ein Recht auf artgerechtes Leben ohne Quälerei. Der Tierschutz ist daher als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.

Die ÖDP unterstützt die Bürgerinitiative „Stoppt diese Landesgartenschau“ in Gießen personell und finanziell. Sie fordert die Bürger dazu auf das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative gegen diese Landesgartenschau tatkräftig und finanziell zu unterstützen.

Wer finanziell helfen möchte, kann auf die folgenden Konten überweisen:
Peter Zerche
Stichwort Rechtsstreit Bürgerbegehren
Kto.-Nr. 517 0443
BLZ: 513 500 25 oder

Dietmar Jürgens
c/o BI „Stoppt diese Landesgartenschau
Kto.-Nr. 89751426
BLZ: 513 500 25

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