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Pressemitteilung

Genießt die CDU beim Plakatieren Sonderrechte?

Aufmerksame Bürger berichten übereinstimmend über vielfache Verstöße der CDU Hessen gegen die kommunalen Satzungen, die die Plakatierung in den Kommunen bei anstehenden Wahlen regelt.

Nein, es geht nicht um „Erbsen-Zählen“ oder „der hat mir mein Räppelchen geklaut“. Es geht ganz einfach um das Einhalten von Vorgaben, der Gleichbehandlung der Parteien und das Verhalten von Behörden, vor allem, wenn diese von parteipolitisch engagierten Personen bekleidet werden.

Der Wahlkampf für die Europawahl hat begonnen. Wir erkennen es daran, dass quasi über Nacht jede verfügbare Laterne mit zig Wahlplakaten aller Parteien versehen wird. Klar, dass jede Kommune ein ureigenes Interesse hat, das Plakatieren zu begrenzen und mögliche Gefahren zu minimieren.
Da es sich um kommunales Recht handelt, unterscheiden sich die Vorgaben von Kommune zu Kommune. Doch einige Punkte haben alle Verordnungen gemein: Sie regeln wo und in welchem Umfang plakatiert werden darf und: von wann bis wann die Plakate eingesetzt werden dürfen. Verstöße werden durch das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet.

Als Beispiel wie Kommunen hier agieren können, wurde bei der letzten Landtagswahl in Darmstadt beobachtet. Die Parteien „AfD“, „FDP“ und „Die Linke“ erhielt schon kurz nach Wahlkampfauftakt einen Brief der Stadt Darmstadt. Der Ordnungsdezernent der Stadt Darmstadt, Paul Georg Wandrey (CDU), der bei der Landtagswahl auch als Kreiswahlleiter fungiert, leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die genannten Parteien ein, da diese nicht 6 Wochen vor dem Wahltag, also der 6. Sonntag vor der Wahl plakatiert haben, sondern schon am Tag davor begonnen hatten, Plakate aufzuhängen. Geht nicht, entschied der Ordnungsdezent und leitete ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die genannten Parteien ein. Zwar verzichtete er auf Strafen, doch im Wiederholungsfall habe er das Recht, Strafen in Höhe bis zu 1000 € auszusprechen.

Gleiches Recht für Alle? Nein! Umso verwunderter müssen wir feststellen, dass die CDU in vielen hessischen Kommunen früher als erlaubt plakatiert und sich nicht an die kommunalen Vorgaben hält.
Speziell im Lahn-Dill-Kreis dürfte es an den Laternen mit dem Platz knapp werden, da parallel zu den Europawahlen auch Landratswahlen stattfinden.

Von der CDU in Dillenburg wurde die Frist auch um einen Tag gebrochen und was noch viel schlimmer ist, es wurde in allen Verbotszonen entlang der Kreisverkehre und der Bundesstraßen plakatiert. Beschwerden führten dazu, dass die CDU über 25 Plakate zurückbauen musste.

In der Nachbarstadt Herborn: Hier hat die CDU auch 1 Tag zu früh plakatiert. Klar, dass dann die besten Plätze schon belegt waren. Gleiches in Laubach: Auch hier wurde beobachtet, dass die CDU früher als erlaubt plakatierte. Engagierte Bürger haben hier das Fehlverhalten zur Anzeige gebracht und sich offiziell dagegen beschwert.

Es stellt sich allen Engagierten die Frage: Leiten die Ordnungsämter nun auch Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die CDU ein?

Ach ja: Wenn Sie in Ihrer Kommune der ÖDP plakatieren helfen wollen, dann melden Sie sich bitte bei uns. Wir organisieren die Genehmigungen und stellen Ihnen die Plakate zur Verfügung.
Nehmen Sie einfach per Email infooedp-hessen.de mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns.

Für die ÖDP Hessen: Frank Deworetzki

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