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Pressemitteilung

Hessisches Sondervermögen verfassungswidrig

ÖDP Hessen begrüßt Urteil des Verfassungsgerichts

Das hessische Corona-Sondervermögen mit pauschalen Kreditermächtigungen von zwölf Milliarden Euro bis Ende 2023 ist am 28.10.21 durch den Staatsgerichtshof als verfassungswidrig eingestuft worden.

Das ist eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung, die quasi im Alleingang das Sondervermögen durchgesetzt hatte und sich nicht an die parlamentarischen Vorgaben hielt. Das hat am Mittwoch der Staatsgerichtshof in Wiesbaden entschieden.

Das Verfassungsgericht gab damit den Klagen der hessischen Opposition aus SPD und FDP sowie der AfD- Fraktion in wesentlichen Teilen statt. Das Gericht setzte die gesetzlichen Bestimmungen aber nicht mit sofortiger Wirkung außer Kraft, sondern gab der Landesregierung die Aufgabe mit, bis Ende März 2022 neue Bestimmungen zu erlassen. Eine Rückabwicklung der Ausgaben ist nicht erforderlich.

Staatsgerichtshof sieht zahlreiche erhebliche Verstöße – Haushaltsrecht gebrochen

Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt: Es würden Grundsätze des Haushaltsrechts durchbrochen, wonach alle Einnahmen und Ausgaben des Staates in einen Haushaltsplan gebracht und für jedes Rechnungsjahr veranschlagt werden müssten. Die Abgeordneten könnten keinen substanziellen Einfluss auf die Verwendung von Geld aus dem Sondervermögen nehmen, das Budgetrecht des Landtags werde verletzt. Zudem werde gegen die Schuldenbremse verstoßen, die die Aufnahme neuer Schulden grundsätzlich verbietet.

Die ÖDP Hessen begrüßt das Urteil ausdrücklich, da nun sichergestellt wird, dass das Mitbestimmungs-recht des Landtags auch in Krisensituationen nicht umgangen oder ausgehebelt werden darf.

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