Fazit: Es muss nicht immer bis zum eigentlichen Volksentscheid kommen. Wenn sich die Staatsregierung argumentativ in der Defensive fühlt und eine Niederlage befürchtet, kann bereits die bevorstehende Beantragung eines Volksbegehrens die Regierenden zum Einlenken zwingen - vorausgesetzt das Projekt wird von einer landesweit und flächendeckend präsenten Organisation betrieben. Allein die Existenz des Instrumentes Volksbegehren sichert den Bürgerinnen und Bürgern auch zwischen den Wahlen Mitspracherechte, selbst wenn es dann doch nicht bis zum eigentlichen Volksentscheid kommt. Die ÖDP wird als außerparlamentarische Opposition auch in Zukunft wichtige direktdemokratische Projekte unterstützen oder selbst initiieren.