Hinweise zur Volksabstimmung
Liebe Besucher unserer Seite,
wir haben Ihnen hier Meinungen zur Verfügung gestellt, die uns im Bezug auf die Volksabstimmungen zugegangen sind.
Mangels personeller, finanzieller und zeitlicher Kapazität kamen wir nicht zu einer juristischen Prüfung der Auswirkungsdimensionen der einzelnen Abstimmungspunkte.
Sicher ist, dass sie zu einem Zweck beschlossen werden, der uns Bürgern nicht mitgeteilt wird. Die vordergründig genannten Gründe müssen nicht den tatsächlichen Begründungshintergrund, sprich, die Absicht des Gesetzgebenden bzw. des Gesetzgebungsausführenden widerspiegeln.
Aufgrund dieser grundständigen Skepsis danken wir
Gudrun Kaufmann, Interessentin aus Fränkisch-Crumbach für ihre ausführliche Mail. (1. Beitrag)
unserer Voristzenden Angela Binder für die Mitteilung ihrer Überlegungen zu allen Punkten
Felix Hoffmann von Mehr Demokratie e.V. für die Antwort auf eine spezielle Frage zu Punkt 14, Volksgesetzgebung.
Gudrun Kaufmann: Internationaler Appell - Stopp von 5G / Volksabstimmung in Hessen
Liebe Bürger und Bürgerinnen,
der Hessische Landtag hat am 24. Mai 2018 eine Änderung und Ergänzung von 15 Gesetzen der
Verfassung des Landes Hessen beschlossen. Die Informationen mit der damit verbundenen
Volksabstimmung erhielten Sie mit den Wahlunterlagen. Sie befinden sich nochmals in der Anlage.
Im Vorfeld fand keine Aussprache „pro & contra“ zu den einzelnen Punkten statt.
Drei Wochen vor der Wahl und der Volksabstimmung habe ich viele MitbürgerInnen gefragt, ob ich
etwas verpasst hätte, denn in den Medien (Zeitung, Radio, Fernsehen) wurde nicht darüber berichtet.
Das wurde mir auch bei Nachfrage von zwei Gemeindebediensteten bei uns in Fränkisch-Crumbach
bestätigt.
Lediglich im Internet wurden die einzelnen Änderungen und Ergänzungen vorgestellt. Seit ein paar
Tagen (eine Woche vor der Abstimmung!) wird auch in anderen Medien auf die Volksabstimmung
hingewiesen. Eine Abwägung pro & contra mit einer lebhaften Debatte fand und findet auch hier nicht statt.
Erst drei Wochen vor den Wahlen erhielten die MitbürgerInnen die Unterlagen zur Wahl und zur
Volksabstimmung. In einem anderen Ort hatten sie zu dieser Zeit noch überhaupt keine
Benachrichtigungen. Keiner von den vielen Menschen, die ich fragte, wusste zu dieser Zeit über die Volksabstimmung Bescheid!
Ich möchte die mir wichtigsten Artikeländerungen ansprechen, die meines Erachtens nach erhebliche Folgen auf die Bevölkerung haben könnten. Die Erklärungen im Text, so denke ich, sind unzureichend und bedürften einer ausgiebigen Diskussion!
Der größte Teil der Menschen hat kein Jurastudium absolviert. Ich auch nicht! Aus diesen Gründen,schreibe ich es in der Form, wie ich es verstehe und empfinde.
Eigentlich bedürfte es eines Rechtsanwalts oder Verfassungsrechtlers, um genaueste Auskünfte zu erhalten. Die oben erwähnte öffentliche Diskussion „Für und Wider“ fand nicht statt.
Ich kann Sie nur bitten, sich Zeit für die Änderungen und Neuerungen zu nehmen und die
Konsequenzen, die möglicherweise damit verbunden sind, zu überdenken.
Danke im Voraus!
Zur Anlage und damit zu den
• Informationen auf Seite 3+4:
Artikel 4 (Stärkung der Kinderrechte), neuer Wortlaut:
[ ... ] „Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, ist das Wohl des Kindes ein
wesentlich zu berücksichtigender Gesichtspunkt.“ [ ... ]
Das hört sich gut an. Auch ich möchte nicht, dass Kinder missbraucht oder vernachlässigt werden!
Als ärztlich geprüfte Gesundheitsberaterin fällt mir aber sofort zum Ausdruck „Wohl des
Kindes“ das Vorgehen der Ärzte ein, die Eltern bezüglich des Impfens derart unter Druck
setzen! Eine Impfpflicht wird seit langem diskutiert. Das RKI hat für Kinder im 1. Lebensjahr
dabei 31 Impfungen vorgesehen
(https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/Impfempfehlungen_nod
e.html).
Mit der Änderung des Artikels 4 wären der Pharmaindustrie & Co Tür und Tor geöffnet, ohne
dass die Bevölkerung ahnt, was für Konsequenzen diese Änderung des Artikels mit sich
bringen könnte. Kinder könnten bei Weigerung der Eltern, sie impfen zu lassen,
möglicherweise gegebenenfalls auch weggenommen werden.
„Zum Wohl des Kindes“: Gilt das auch für die Handybenutzung?
Was die Handybenutzung betrifft, teilte mir eine Mutter (aus einem anderen Bundesland) mit,
dass sie von der Lehrerin gezwungen wurde, ihrem in der Grundschule befindlichen Sohn ein
Handy zu kaufen, da er der Einzige war, der keins hatte. Er wurde deshalb gemobbt und kam
zum Psychologen, obwohl die Mutter auf die schädlichen Auswirkungen (u. a.
Mikrowellenstrahlung: Info vom BUND anbei in der Anlage), hinwies.
Auch die Aussagen in dem Buch „Die Psychofalle. Wie die Seelenindustrie uns zu
Patienten macht“ von Jörg Blech geben mir mehr als zu denken, wenn der Artikel 4 geändert
würde.
„Zum Wohl des Kindes“, wenn es nicht der definierten „Norm“ entspricht...:
Kann dann möglicherweise per Gesetz eingegriffen werden, obwohl bekannt ist, dass „die
Grenze zwischen psychisch gesund und gestört von Ärzten, Psychologen und Pharmafirmen
zunehmend verschoben wird“?
„Zum Wohl des Kindes“ könnte dann durch die Entscheidung des Staates auch heißen:
Kindergartenverpflichtung ab einem gewissen Alter. Die Eltern hätten dann möglicherweise
keine Wahl mehr, wann sie ihr Kind in die KiTa geben.
Und weiter heißt es in dem neuen Wortlaut des Artikels 4:
„Der Wille des Kindes ist in allen Angelegenheiten, die es betreffen, [ ... ] angemessen
zu berücksichtigen.“ [ ... ]
Könnte das unter Umständen auch heißen, dass Eltern, wenn sich ihr Kind wegen negativer
Angelegenheiten an geeignete Personen wendet, erst einmal vorsichtshalber von den Eltern
weggenommen werden könnte, bevor der Fall vom Amt angehört und entschieden wird?
Der Jugendliche hätte möglicherweise das Recht, die Eltern sogar anzuklagen, wenn es
seiner Meinung nach erforderlich ist?
• Informationen auf Seite 5:
Artikel 12a (Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz
informationstechnischer Systeme), neuer Wortlaut:
Die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werden
gewährleistet. [ ... ]
Wie soll in der heutigen Zeit Vertraulichkeit und Integrität tatsächlich gewährleistet werden,
wenn sogar Patientendaten gehackt werden und Überwachung im Internet durch Google,
Facebook, Twitter, usw. stattfindet. Überall werden die eigenen, persönlichen Daten an
Google Analytics weitergegeben. Datenschützer warnen massiv!
Auch hier keinerlei Erklärungen dazu, wie dieses Gesetz umgesetzt werden soll!
• Informationen auf Seite 7 + 8:
Artikel 26a (Staatsziele), neuer Wortlaut:
Wenn „Staatsziele den Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen ihrer
Zuständigkeit und Leistungsfähigkeit zur fortlaufenden Beachtung verpflichten und
dazu, ihr Handeln nach ihnen auszurichten“, stellt sich mir die Frage, ob eine Demokratie
dann noch gewährleistet werden kann.
Und weiter auf Seite 7, neuer Wortlaut:
Auch „begründen Staatsziele – anders als etwa bei Grundrechten – keine einklagbaren
Rechte von Einzelnen.“
Auch diese Änderung wäre dann wohl mit starken Einschränkungen bei BürgerInnen
verbunden!
• Informationen auf Seite 10 + 11:
Artikel 26d (Staatsziel Umweltschutz), neuer Wortlaut:
Beim aktuellen Wortlaut steht: „IIa. Staatsziel Umweltschutz“.
Beim neuen Wortlaut fällt bei IIa bei den Artikeln 26a, 26c und 26d das Wort „Umweltschutz“
weg (S. 11).
Artikel 26d, neuer Wortlaut:
„Der Staat, die Gemeinden und Gemeindeverbände fördern die Errichtung und den
Erhalt der technischen, digitalen und sozialen Infrastruktur und von angemessenem
Wohnraum Der Staat wirkt auf die Gleichberechtigung der Lebensverhältnisse in Stadt
und Land hin.“
Angemessener Wohnraum und technische, digitale Infrastruktur beinhalten zwei völlig
verschiedene Themen, die doch eigentlich nicht in einem Artikel zusammengefasst werden
dürften.
So würde Artikel 26d nun gesetzlich den Weg vorbereiten und erlauben für die 5. Generation
Mobilfunk, kurz 5G, mit allen Konsequenzen, sowie für WLAN an Schulen mit allen
Konsequenzen, auf die Hirnforscher warnend hinweisen, u. v. a. m.
Der Artikel 26d soll in die Hessische Verfassung mit aufgenommen werden. Stadt und
Land sollen dabei flächendeckend mit Antennen ausgestattet werden (bei 5G alle 3-4
Häuser eine Antenne!). Das alles geschieht, obwohl Wissenschaftler – darunter
Physiker und Hirnforscher – Ärzte und Umweltverbände vor den katastrophalen
Auswirkungen von Hoch- und Niederfrequenzen, die diese digitale Infrastruktur mit sich
bringt und noch vermehrt durch 5G in Zukunft mit sich bringen wird, warnen.
Studien weltweit beweisen die Folgen auf die Gesundheit der Menschen, Tiere, Pflanzen,
Bäume, auf das Klima, auf die Atmosphäre.
Der Internationale Appell wird am 1. November 2018 folgenden Institutionen übergeben:
WHO, UN, EU und weltweit allen Regierungen. Er ist unterzeichnet von hochrangigen
Wissenschaftlern, Ärzten und Umweltverbänden:
www.5gspaceappeal.org
www.5gspaceappeal.org/the-appeal
• Bei Artikel 64 auf Seite 17 fällt erneut das Wort „verpflichtet“ auf.
Welche Konsequenzen hat das?
Damit die Gesetze schnell durchkommen – so habe ich den Eindruck – werden sie durch eine
„Volks“abstimmung von einer beinahe uninformierten Bevölkerung im guten Glauben an Wahrheit
und Gerechtigkeit wahrscheinlich mit „Ja“ beantwortet werden.
Und selbst wenn nicht:
• Information auf Seite 21, Artikel 1, Absatz 3, Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Das Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit der
Abstimmenden, mindestens jedoch ein Viertel der Stimmberechtigten dem
Gesetzentwurf zugestimmt hat.“
Ein Viertel der Stimmberechtigten, also nur 25 % der Bevölkerung, die gewählt haben:
Ist das noch Demokratie?
Ist das überhaupt zulässig, derartige Gesetze zu erlassen?
Hessen ist das Bundesland, dessen Verfassung geändert werden soll.
Vorstellbar ist, dass nach dieser geplanten Verfassungsänderung bei 15 Artikeln durch eine
Volksabstimmung weitere Bundesländer in Deutschland dem Beispiel Hessens folgen werden.
Ich bitte jeden, sich Zeit für die Änderungen und Neuerungen zu nehmen.
Die Bevölkerung wird die Folgen ihrer eigenen Entscheidungen zu tragen haben. Sie wird von den
Politikern dazu aufgefordert, mit "Ja" oder "Nein" zu stimmen. Die Bevölkerung soll also die
Verantwortung für unsere Zukunft tragen, was immer diese uns auch bringen mag.
Mit besten Grüßen
Gudrun Kaufmann
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Ärztl. gepr. Gesundheitsberaterin GGB
Überlegungen von Angela Binder
Antwort von Mehr Demokratie e.V. zu Punkt 11, Europäische Integration
Sehr geehrte Frau Binder,
Roman Huber bat mich darum, Ihre Anfrage zu beantworten. Eine kurzfristige juristische Prüfung eines Experten/einer Expertin ist uns leider nicht möglich. Nachfolgend meine Einschätzung dazu, ohne Gewähr:
Die geplante Änderung des Artikels 64 hin zu einem ausdrücklichen Bekenntnis zur Europäischen Union ist an Art. 3a der Bayerischen Landesverfassung angelehnt. Dieser trägt denselben Wortlaut und wurde ebenfalls per Verfassungsreferendum 1998 verabschiedet. Vorgänge, die diesen Artikel als Grundlage für eine Einstufung einer euroskeptischen Partei als verfassungsfeindlich oder gar -widrig heranziehen, sind uns nicht bekannt. Parteiverbotsverfahren sind in der Praxis äußerst selten. Die Anforderungen an eine Verfassungswidrigkeit sind zudem sehr hoch. Das Entscheidungsmonopol für diese Frage liegt beim Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind insb. Bundesorgane, Landesregierungen nur in seltenen Fällen. [...]
Ein ziviler Widerstand gegen TTIP & Co kann auf Grundlage des geplanten Bekentnisses zur EU meines Erachtens nach auf keinen Fall als verfassungsfeindlich eingestuft werden. Entsprechende Vorgänge sind uns im bayerischen Fall ebenfalls nicht bekannt.
Auch wenn ich Ihnen keine Gewähr geben kann, hoffe ich Ihnen weitergeholfen zu haben.
Mit besten Grüßen,
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