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Pressemitteilung

ÖDP Hessen begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zum automatischen Abgleich von Nummernschildern

Die ÖDP Hessen begrüßt das heutige Urteil zum automatischen Abgleich sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte mit zwei Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig. Dagegen geklagt hatten betroffene Autofahrer. Beim Kennzeichenabgleich zur Gefahrenabwehr werden mit speziellen Geräten an der Fahrbahn die Nummernschilder aller vorbeifahrenden Autos kurz mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung erfasst. Ergibt der automatisierte Abgleich mit dem Fahndungsbestand keinen Treffer, werden die Daten sofort wieder gelöscht. Die Länder setzen das System zu unterschiedlichen Zwecken ein, zum Beispiel um Einbruchserien zu beenden oder Großveranstaltungen zu schützen.

Die ÖDP Hessen teilt die Auffassung des Bundesgerichtshofs, dass die automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreife und sieht die Notwendigkeit, dass Hessen künftig die Fahndungsdaten enger eingrenzen muss, mit denen abgeglichen wird.

Die ÖDP Hessen findet es inakzeptabel, dass die hessischen Vorschriften bis Ende 2019 in Kraft bleiben dürfen und erst dann durch neue ersetzt werden brauchen.
Ablehnend steht die ÖDP Hessen auch dem Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums gegenüber, bei dem die automatische Kennzeichenerfassung zur Kontrolle von Dieselfahrverboten eingesetzt werden soll. Angesichts der Strittigkeit des Dieselfahrverbotes an sich muss eine solche Kontrollpraxis aus datenschutzrechtlicher Sicht als unverhältnismäßig angesehen werden und wird seitens der hessischen ÖDP abgelehnt.

V.i.s.d.P Frank Deworetzki

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