Außenpolitik und Europa

Außen- und Entwicklungspolitik müssen primär dem Schutz des Lebens und der Lebensgrundlagen auf der Erde dienen. Der Treibhauseffekt, der ökologische Raubbau, die Verschwendung nicht erneuerbarer Rohstoffe (z. B. Erdöl), der Kampf um wertvolle Ressourcen, Verkehrswege und Absatzmärkte sowie knapp werdendes Trinkwasser führen immer wieder zu Konflikten. Ökologische Stabilität, möglichst dezentral-demokratische Strukturen sowie die friedliche Durchsetzung der politischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte sind unabdingbare Voraussetzungen für ein langfristig friedliches Zusammenleben der Menschen auf der Erde.

ÖDP-Forderungen für Außenpolitik und Europa

Kommentar der ÖDP zum Europäischen Stabilitätsmechanismus

von Prof. Dr. Klaus Buchner 

Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt. Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.

 

Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.

Entsprechend hoch sind die Verpflichtungen, die die Euroländer mit dem ESM eingehen wollen: Für das Grundkapital müssen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro eingezahlt werden. Deutschland trägt dazu 27,1464% bei, das sind gut 21,7 Milliarden. Bei Bedarf müssen aber innerhalb von 7 Tagen insgesamt 700 Milliarden Euro bereit stehen (Art. 9 III des ESM-Vertrags). Davon treffen Deutschland wieder gut 27%, also 190.084.800.000 € (Anhang 2 des Vertrags). Das bedeutet, dass Deutschland innerhalb einer Woche „unwiderruflich und bedingungslos“ noch zusätzliche 190 – 21,7 = 168,3 Milliarden aufbringen muss (Art. 9 III ESM). Das ist aber noch nicht genug: Fällt ein Land wegen Zahlungsunfähigkeit aus, müssen die restlichen Länder dessen Zahlungsverpflichtungen übernehmen. Dabei ist zu bedenken, dass zur Zeit nicht nur Griechenland und Italien Zahlungsschwierigkeiten haben, sondern auch Spanien, Portugal und Irland. Weitere europäische Länder werden von den Rating-Agenturen herabgestuft. Im schlimmsten Fall müssen einige wenige Länder diese 700 – 80 = 620 Milliarden Euro innerhalb von 7 Tagen aufbringen.

 

Dann reichen aber die 700 Milliarden Euro zur „Rettung“ des Euro nicht aus, weil weitere Länder unterstützt werden müssen. Auch dafür ist beim ESM vorgesorgt: In Art. 10 I wird festgelegt, dass der Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der beigetretenen Staaten besteht, einstimmig eine Kapitalerhöhung beschließen kann, die dann innerhalb von 7 Tagen einbezahlt werden muss. Hier könnte man denken, wegen des Einvernehmens bei solchen Beschlüssen würde sich alles in einem demokratisch legitimierten Rahmen bewegen, denn der deutsche Finanzminister sollte vor seiner Zustimmung zur Kapitalerhöhung den Bundestag fragen. Aber auch für diesen Fall ist im ESM-Vertrag vorgesorgt: In Art. 27 und 30 wird festgelegt, dass alle am ESM beteiligten Personen Immunität genießen. Auch das Vermögen des ESM ist unantastbar. Das bedeutet: Wenn der deutsche Finanzminister ohne Rückendeckung durch den Bundestag rechtswidrig einer Kapitalerhöhung zustimmt, bleibt er straffrei, und auch das eingezahlte Geld kann nicht mehr zurückgefordert werden. Hier wird jedes rechtsstaatliche Prinzip durchbrochen. Dabei handelt es sich um Beträge in der Größenordnung des Bundeshaushalts, die im schlimmsten Fall von Deutschland innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit ist entweder Deutschland zahlungsunfähig, oder es entsteht eine Inflation ungeheueren Ausmaßes.

 

Der ESM-Vertrag gibt also einer Gruppe von europäischen Finanzministern die Möglichkeit, ohne Billigung des Bundestags ungestraft die Wirtschaft in Deutschland zu zerstören, um ausländische Großbanken oder andere Euro-Staaten zu sanieren.

 

Schlimmer noch: Die Finanzminister können beschließen, alle Aufgaben des ESM an von ihnen ausgewählte Direktoren zu übertragen (Art. 5 Abs. 6 lit. l ESM-Vertrag), die lediglich hinreichendes finanzpolitisches Fachwissen haben müssen. Damit könnte man sogar Vertreter eben solcher Großbanken, welche die Finanzkrise verursacht haben, zu ESM-Direktoren machen und diesen dann die Macht im ESM übergeben.

Alle Auflagen, welche die Einwohner der Schuldnerstaaten zu spüren bekommen, sind laut dem Euro-Gipfel vom 26.10.2011 sowie dem Ecofin-Rat vom 10.05.2010 mit einer Strenge wie in der Praxis des Internationalen Währungsfonds vorgesehen, also ohne jegliche Rücksicht auf soziale Grund- und Menschenrechte. Und das, obwohl der größte Teil der Hilfskredite zur Bezahlung der bisherigen Gläubiger und gerade nicht für den laufenden Staatshaushalt verwendet wird.

 

Inzwischen hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass ihr selbst diese Regeln des ESM nicht mehr ausreichen. Sie will, dass die Euro-Staaten weitere Kompetenzen für ihren Haushalt an die EU-Kommission abgeben, die weder demokratisch legitimiert ist, noch in Wirtschaftsfragen von einem Parlament kontrolliert wird. Die Kommission steht unter dem Einfluss von Wirtschaftsverbänden und vertritt hauptsächlich deren Interessen. Nach dem Vertrag von Lissabon ist das ein weiterer Schritt beim Übergang von der Demokratie zur Herrschaft der Banken und Wirtschaftsverbände.

 

 

 

 

[1] Wie am 30. 11. 2011 von Prof. Häde in der mündlichen Verhandlung zur Organklage der Grünen Bundestagsfraktion gegen die Verheimlichungspolitik der Bundesregierung zum ESM bestätigt wurde, ist der ESM nicht primär für die Sanierung der Staatshaushalte gedacht, sondern für die Bankenrettung. Dass es wirklich um Bankenrettung geht, zeigen auch die offiziellen Stellungnahmen auf der Webseite des Europäischen Rats zu den Gipfeln vom 16./17.12.2010, 24./25.03.2011 und 21.07.2011. An diesem 21.07.2011 wurde offiziell von den Regierungschefs der Staaten der Eurozone bestätigt, dass beim ganzen Euro-Rettungsschirm die „Finanzstabilität“ im Vordergrund steht. Und diese ist laut der Stellungnahme zum 24./25.03.2011 eben gerade nicht als Stabilität der Staatsfinanzen definiert, sondern als Stabilität des Finanzsektors, womit vor allem Großbanken gemeint sind.

 

Ermöglicht wurde dies durch eine „kleine“ Änderung in den EU-Verträgen am 16./17.12.2010 (Art. 136 Abs. 3 AEUV). 

 

Deutschlands Weg vom Friedensstaat zum Kriegstreiber

Kommentar von Hermann Striedl 

Aus einer Sendung des Bayerischen Rundfunks (Radio- Welt vom 13.1.2012 „Die neue deutsche Rüstungspolitik“):
Kriegswaffenexporte im Wert von rund 2,1 Milliarden  hat die Bundesregierung 2010 genehmigt, den die Rüstungsindustrie unbedingt steigern will.

Die Ökologisch Demokratische Partei ist bestürzt, wie die deutsche Politik mit dem Völkerrecht und mit völkerrechtlichen Vereinbarungen umgeht. Vor allem ist sie darüber entsetzt, dass die deutsche Politik im Interesse des Großkapitals die Verpflichtung zur Wahrung des Friedens und jegliche Moral außer Acht lässt.

So äußert sich Sebastian Frankenberger, Vorsitzender der Ökologisch Demokratischen Partei: „Jahrzehnte lang war es Konsens in der deutschen Gesellschaft, dass Deutschland nie wieder an Kriegen aus politischen, insbesondere Macht- oder Wirtschaftsgründen teilnimmt. Ebenso lang war es Konsens, dass Deutschland alles tut, dass weltweit Kriege und Gewalt unterbunden werden. Aber mit immer stärkerem Einfluss der Wirtschaftsmächtigen und der Militaristen auf die deutsche Politik werden diese Grundsätze missachtet.“

Das Vorhaben der Rüstungsindustrie auf unbedingte Umsatzsteigerung durch Kriegswaffenlieferungen an finanziell potente Länder wird von der deutschen Bundesregierung unterstützt. Dabei geht jegliche Scham verloren. Die deutsche Politik beugt sich der Diktatur der Rüstungskonzerne. Sie unterstützt uneingeschränkt deren Marktinteressen, die auf lebensverachtende, völkerrechtswidrige Gewinnmehrung ausgerichtet sind. Die deutsche Politik verfolgt den spätestens seit dem Weißbuch 1994 der Bundeswehr eingeschlagenen Weg: Die völkerrechtlichen Verpflichtungen, dass Krieg und Gewalt gegen andere Staaten kein Mittel der Politik sein dürfen, die Vereinbarung, die Souveränität aller Staaten zu achten, das Bekenntnis, dass Angriffskriege ein Verbrechen gegen die Menschheit sind, all dies zählt nicht mehr. Es zählt auch nicht mehr, dass Deutschland verpflichtet ist, Kriegswaffen an Regierungen zu unterlassen, die keine Gewähr bieten, dass diese Waffen nicht zu Angriffskriegen und Menschenrechtsverletzungen benutzt werden.

 Eine von einem Raubtierkapitalismus beherrschte Wirtschaft diktiert der deutschen Politik ihre Interessen. Dahinter hat das Völkerrecht, völkerrechtliche Vereinbarungen, auch das Grundgesetz zu treten.

So bekennt sich die deutsche Politik dazu, dass deutsche Soldaten zu kriegerischen Auslandseinsätzen zur  Wahrung wirtschaftlicher Interessen zur Verfügung stehen müssen.

Wurde anfangs der grundgesetzlich verbotene Auslandseinsatz noch vor den Bürgern mit hehren Argumenten verbrämt wie „Verteidigung der Menschenrechte“, „humanitäre Interventionen“ usw., hält dies die Politik nicht mehr für nötig. Sie stellt einfach fest, dass die europäische Sicherheitsstrategie auch den Einsatz militärischer Mittel im Ausland erfordere (so der Europarat 2003 und dem folgend das Weißbuch der Bundeswehr 2003).

Noch eindeutiger äußert sich  die deutsche Politik im Weißbuch 2006: Der Prozess der Globalisierung erfasse weltweit alle Staaten und Gesellschaften. Deutschland, dessen wirtschaftlicher Wohlstand vom Zugang zu Rohstoffen, Waren und Ideen abhänge, habe ein elementares Sicherheitsinteresse an einem offenen Welthandelssystem und an freien Transportwegen. Deutsche Sicherheitsinteressen müssten deshalb mit allen, auch mit militärischen  Mitteln verfolgt werden, auch im Ausland.

Diese Politik ist ein Schlag gegen das Völkerrecht, gegen die verbindlichen völkerrechtlichen Vereinbarungen aus der UN-Charta, gegen das Grundgesetz, gegen jegliche Moral.  Aber was interessiert dies, wenn  das Großkapital den Einsatz von Gewalt gegen andere Völker für seine Interessen für opportun hält?

Im Verhältnis zum Weltfrieden, bzw. zur Gewalt gegen andere Völker und zum Angriffskrieg, ist Deutschland wieder auf dem Stand von 1933.
Wie wenig die deutsche Politik der Weltfriede interessiert, wenn es um die Interessen der Wirtschaft geht, zeigt sich auch darin, wie Deutschland mit dem Ausfuhrverbot für Kriegswaffen umgeht. Deutschland hat sich verpflichtet, im Interesse des Weltfriedens abzurüsten, insbesondere aber keine Kriegswaffen an Länder zu liefern, die keine absolute Gewähr bieten, dass diese Waffen nicht für Angriffskriege oder für Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden. Deshalb wurden weltweit gültige strenge Exportrichtlinien erlassen. Diese wurden bereits bisher in der deutschen Praxis häufig umgangen. Die Genehmigungen wurden von der Regierung in Geheimverfahren erteilt, weder Bundestag noch Öffentlichkeit wurden einbezogen.

Erschreckend ist die Unverfrorenheit, mit der die deutsche Politik zwischenzeitlich einräumt, dass sie die Verpflichtung zur Friedenswahrung nicht interessiert, wenn es um die Interessen des Großkapitals einschließlich der Rüstungsindustrie geht. Nochmals Frankenberger: Anstatt
So fordert der Unternehmenssprecher des Rüstungsproduzenten Kraus-Maffei. Christoph Müller, von der Bundesregierung, sie müsse den Rüstungsexport fördern, insbesondere auch in so genannte Schwellenländer. Diese Forderung wird von Jan Grewe, Spezialist für Rüstungsexporte und insoweit Berater der Bundesregierung wiederholt mit der Begründung, dass diese Schwellenländer über ausreichend Finanzmittel  zum Erwerb deutscher Rüstungsgüter verfügen. Diese Forderung sieht die deutsche Bundesregierung als richtig an, sie will mit allen Mitteln den Rüstungsexport auch an unzuverlässige Regierungen unterstützen. Die Menschenverachtung hierbei gibt die Antwort des CDU-Politikers Joachim Pfeiffer, wieder. Auf  Vorhalt, dass unkontrollierte Waffenlieferungen dazu führen, dass die Waffen von Regierungen zur Bekämpfung des eigenen Volkes benutzt werden könnten oder dass die Waffen von diesen Regierungen an angriffskriegsführende Drittstaaten geliefert werden können, antwortete er, dass ihm dies bekannt sei. Es handle sich aber um ein Restrisiko, das im Interesse der Wirtschaft hingenommen werden müsse. Es fordere schließlich auch niemand, dass Autoexporte untersagt werden sollen, weil bei Verkehrsunfällen mit Autos Menschen ums Leben kämen.
Dazu nochmals Sebastian Frankenberger: Anstatt Kriegswaffenproduktion, erst recht Geschäft mit Kriegswaffen, zu unterbinden, wie nicht nur die Ökologisch Demokratische Partei es fordert, wird im Interessen einer Menschenrechte verachtenden Waffenindustrie der unkontrollierte Handel mit Kriegswaffen unterstützt. Dagegen werden wir uns mit allen zur Verfügung stehenden friedlichen Mitteln wehren. Die Welt hat mehr als genügend Waffen.“

 

Global Marshall Plan

 
Der Global Marshall Plan verfolgt die Ziele, die sich im Jahr 2000 die Vereinten Nationen bei ihrem Millenniums-Gipfel für das Jahr Jahr 2015 gesetzt haben:
 • Halbierung der Zahl der Menschen, die unter extremer Armut und Hunger leiden,
• Grundschulbildung für alle Kinder,
• Gleichstellung der Frauen im Besonderen im Bereich der politischen, sozialen und wirtschaftlichen Beteiligung und der Bildung,
• Verminderung der Kindersterblichkeit um 2/3,
• Verbesserung der Gesundheit der Mütter,
• Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und andere Krankheiten,
• Verbesserung des Umweltschutzes und die Sicherung ökologischer Nachhaltigkeit,
• Halbierung der Anzahl der Menschen, die keinen Zugang zu gesundem Trinkwasser haben,
• globale Partnerschaft für Entwicklung.
Die ÖDP ist der Global Marshall Plan Initiative beigetreten.

 

Tobin-Steuer und Terra-Abgabe

 
Um die Ziele des Global Marshall Plans zu erreichen sind zusätzlich 100 Mrd. US$ jährlich notwendig. Da die nationalen Haushalte nicht weiter belastet werden sollen ist daran gedacht, neue Finanzierungsquellen zu erschließen. Dafür fordert die ÖDP zur Finanzierung die Besteuerung globaler Finanztransaktionen (Tobin-Steuer) und die „Terra-Abgabe“ (Abgabe auf den grenzüberschreitenden Handel).

 

Schuldenerlass

 
Schuldenerlass für die ärmsten Länder, wenn diese ernsthafte Anstrengungen zur Beseitigung der Schuldenursachen unternehmen.

 

Internationale Handelsabkommen

 
Internationale Handelsabkommen dürfen nicht die Rechte von Staaten und Staatenverbünden begrenzen, ihre eigenen Finanzmärkte selbst zu kontrollieren und zu steuern.

 

Welthandelsorganisation (WTO)

 
Entscheidungen internationaler Organisationen, die die globale Entwicklung beeinflussen, sollen offen und transparent sein und allen interessierten und betroffenen Personen und Gruppen zugänglich werden. Die Welthandelsorganisation WTO, eine der einflussreichsten Organisationen mit einem dichten Netz von Beziehungen und der Möglichkeit Strafen zu verhängen, muss als Partner in ein System eingebunden werden, das Handelsregeln mit ökologischen, sozialen und kulturellen Standards verknüpft.

 

Friedens- und Sicherheitspolitik

 
Friedens- und Sicherheitspolitik bedeutet für die ÖDP nicht nur die Abschaffung aller ABC-Waffen und eine möglichst weitgehende Reduzierung aller anderen Waffensysteme, sondern eine umfassende Politik der Konfliktvorbeugung mit friedenserhaltenden Maßnahmen. Künftig müssen ethnisch oder nationalistisch motivierte militärische Konflikte schon im Vorfeld vermieden werden.

 

Massenvernichtungswaffen

 
Die langfristige Abschaffung der Massenvernichtungswaffen, der Abbau konventioneller Waffensysteme sowie friedliche Konfliktvorbeugung und eine Politik sozialer Gerechtigkeit entziehen terroristischen Gruppen einen Großteil ihrer Handlungsmöglichkeiten. Die Handlungsfähigkeit der UN für friedenserhaltende Einsätze (Blauhelme) wird durch das Vetorecht im Weltsicherheitsrat und die ausstehenden Mitgliedsbeiträge selbst reicher Länder wie etwa der USA geschwächt. Nur die UN ist jedoch berechtigt, Beschlüsse über friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen zu fällen; nur die UN hat die politische Legitimität, um langfristig für Frieden und Sicherheit zu sorgen.

 

Friedens- und Konfliktforschung

 
Einrichtung bzw. Förderung von Friedens- und Konfliktforschungsinstituten. Jährliche Anhörungen mit Menschenrechts- und Entwicklungshilfeorganisationen. Organisation von Friedenskundetagungen. Feste Einbindung von Friedenspädagogik, Kommunikationsfähigkeit, Schulung der Eigenwahrnehmung und Gewaltfreiheit in Schule, Erwachsenenbildung und öffentlich-rechtliche Medien.

 

Ziviler Friedensdienst und Konfliktvorbeugung

 
Schaffung eines zivilen Friedensdienstes, der in Zusammenarbeit mit geeigneten Nichtregierungsorganisationen zur Konfliktvorbeugung und gewaltfreien Lösung von Konflikten in Krisengebieten eingesetzt wird. Dabei sollen Vertreter aller Religionen und ethnischen Gruppen der betreffenden Gebiete mit eingebunden werden. Die freiwillige Teilnahme von Zivil- und Ersatzdienstleistenden ist nach entsprechender Ausbildung zu ermöglichen. Konfliktvorbeugung und friedliche Konfliktbeilegung besitzen absoluten Vorrang vor militärischer Gewalt.

 

Menschenrechte, Internationale Gerichtsbarkeit

 
Unterstützung nationaler und internationaler Organisationen, die sich für Menschenrechte und den Schutz von Freiheits- und Selbstbestimmungsrechten der Völker im Rahmen der UN-Charta einsetzen. Auf Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN sind die beiden darauf aufbauenden Abkommen über politische und bürgerliche Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gleichermaßen einzuhalten. Die Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung muss ebenso weltweit geächtet werden wie der Einsatz von Kindersoldaten, Todesstrafe, Folter, Vergewaltigung und Verstümmelung. Zum Schutz von Völkerrecht und Menschenrechten ist die grenzüberschreitende juristische Zusammenarbeit sowie die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen zu stärken. Deutschland muss daher weiterhin den Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, der für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig ist, den Internationalen UN-Gerichtshof (IGH) in Den Haag, der Streitigkeiten zwischen Staaten schlichten soll, sowie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg bestmöglich unterstützen.

 

Pressefreiheit

 
Die Pressefreiheit ist auch in Konfliktfällen zu gewährleisten. Zensur und Desinformation durch das Militär sollten von der Presse beleuchtet werden. Ebenso wichtig ist die Information der Öffentlichkeit über wirtschaftliche Hintergründe von Konflikten. Alle betroffenen Seiten - auch Friedensorganisationen - müssen die Möglichkeit haben, ihre Meinung umfassend darzustellen. Dazu gehört die öffentliche Bereitstellung „offener Kanäle“ und Frequenzen, etwa für ehrenamtlich betriebene Lokalradios. Die Rundfunkräte sollten demokratisch von der Bevölkerung gewählt werden. Dies gewährleistet, dass die öffentlich-rechtlichen Medien ein Gegengewicht bilden zur häufig auf Sensationen und einfache Wahrheiten orientierten Berichterstattung privater Medien.

 

Ressourcen

 
Zur Konfliktvorbeugung gehört auch die gerechte Verteilung knapper Ressourcen wie z. B. der freie Zugang zu Trinkwasser, die Sicherstellung des Existenzminimums (Nahrung, Kleidung, Behausung) und eine flächendeckende Versorgung mit Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen. Ebenso wichtig ist die Einsparung von Energie und der Umstieg auf Erneuerbare Energieträger. Wie zuletzt Rohstoffkriege (z.B. Irakkrieg 2003) gezeigt haben, ist die Einsparung von Energie und der Umstieg auf Erneuerbare Energieträger ebenfalls entscheidend bei der Kriegsvorbeugung. Um den Staaten diese Maßnahmen zu erleichtern, sind marktbeherrschende Stellungen einzelner Firmen zu verhindern bzw. zu beenden.

 

Rüstungsexporte

 
Die Rüstungsexporte sind langfristig drastisch zu reduzieren, die Anlagen auf zivile Produktion umzustellen. Rüstungsexporte dürfen generell nur noch in Mitgliedsländer der EU und der NATO erfolgen und sind strikt an die Einhaltung der international gültigen menschenrechtlichen Standards zu binden (v. a. UN-Charta und Europäische Menschenrechtskonvention). Falls ein Empfängerland diese Standards nicht einhält oder schon die Kontrolle dieser Standards verweigert, ist jegliche Rüstungskooperation - unabhängig von Mitgliedschaft in EU oder NATO - sofort einzustellen. Außerdem müssen die Endverbleibsnachweise endlich wirksam kontrolliert werden. Zu den Rüstungsexporten zählen auch die Lizenzvergabe und die Errichtung von Produktionsanlagen zur Herstellung von Waffen oder Waffenkomponenten. Die Strafen bei Zuwiderhandlungen sind deutlich zu verschärfen. Einnahmen, die nachweislich aus Waffenexporten in Kriegsgebiete und aus dem Verkauf oder der Verarbeitung von Rohstoffen aus Kriegsgebieten stammen, und von Personen oder Firmen mit Sitz in Deutschland erzielt worden sind, sind in voller Höhe vom Staat abzuschöpfen und je zur Hälfte zur Unterstützung der Flüchtlinge und zum Wiederaufbau der humanitären Infrastruktur zu verwenden.

 

ABC-Waffen und Landminen

 
Schrittweiser Abbau aller ABC-Waffen mit dem Ziel ihrer Ächtung und ihres Verbots. Der Abbau ist weltweit zu kontrollieren. Einstellung sämtlicher Versuche mit diesen Waffen. Keine Stationierung bzw. Neuentwicklung von Weltraumwaffen jeglicher Art. Konsequente Bekämpfung der Weitergabe von Atomwaffen und Exportverbot für atomtechnische Anlagen einschließlich deren Technologie. Das Landminenverbot ist besser durchzusetzen. Die Produzenten von Landminen müssen in voller Höhe für die Kosten für deren Beseitigung aufkommen.

 

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU

 
Sobald das Europäische Parlament volle parlamentarische Rechte hat, kann die in Maastricht vereinbarte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vollständig auf die EU-Ebene übertragen werden. Die europäische Außen- und Sicherheitspolitik wird dann vom Europäischen Parlament und der Europäischen Regierung initiiert und kontrolliert. Ein EU-Außenminister soll hierzu die Positionen nach außen hin vertreten, auf welche die EU-Staaten sich zuvor geeinigt haben. Ziel ist die Förderung friedlicher Konfliktlösung, der politischen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, demokratischer Strukturen sowie des Umweltschutzes. Die EU handelt bei internationalen Konflikten in enger Absprache mit der UN; sie ist nicht legitimiert, an die Stelle der UN zu treten.

 

EU-Armee

 
Eine glaubwürdige Politik der Friedenssicherung setzt militärische Handlungsfähigkeit voraus. Die nationalen Armeen sind daher mittelfristig in einer deutlich verkleinerten EU-Armee zu vereinen, die lediglich über konventionelle Waffen verfügt. Dadurch wird eine erhebliche Reduzierung der Zahl der Soldaten möglich. Die Verpflichtung der EU-Staaten nach Art. I-40,3 des Entwurfs der EU-Verfassung, „ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“, würde zu einem Aufrüstungszwang führen und ist daher zu streichen. Auf die in der EU-Verfassung vorgesehene „Aufrüstungsbehörde“ (Art. I-40,3) ist ebenfalls zu verzichten. Einheitliche Ausrüstungsstandards sowie die politische Unterbindung von Rüstungsmonopolen gewährleisten eine Senkung der Beschaffungskosten.

 

EU-Einsatzkräfte

 
Für gemeinsame EU-Einsatzkräfte gilt: Diese dürfen außerhalb des EU-Territoriums nur mit völkerrechtskonformem UN-Mandat zu friedenserhaltenden oder friedensschaffenden Maßnahmen eingesetzt werden. Für die Beteiligung von deutschen Einheiten gilt dabei weiterhin die Zustimmungspflicht des Deutschen Bundestages. Solange die politische Integration der EU nicht weiter fortgeschritten ist, wozu u. a. eine EU-Verfassung und ein durch demokratische Wahlen legitimiertes Europäisches Parlament mit vollen parlamentarischen Rechten gehört, ist eine gemeinsame EU-Armee nicht denkbar.

 

Rolle der NATO

 
Die NATO hat sich als Verteidigungsbündnis bewährt und stabilisierend auf Europa und Nordamerika ausgewirkt. Der Auftrag der NATO muss auf die Verteidigung innerhalb des NATO-Vertragsgebietes beschränkt bleiben. Keineswegs darf die NATO dazu missbraucht werden, die UN zur Seite zu drängen oder gar zu ersetzen. EU und NATO müssen bei der Koordination von Sicherheitsfragen weiterhin eng zusammenarbeiten.

 

UN-Reform

 
Wir fordern eine umfassende Reform der UN, damit diese im Auftrag aller Nationen zum Fundament und Garanten einer neuen, friedlichen und gerechten Weltordnung werden kann. Hierzu gehört eine tiefgreifende Demokratisierung der UN, insbesondere die Stärkung der Vollversammlung gegenüber dem Weltsicherheitsrat. Das Vetorecht im Weltsicherheitsrat ist durch eine 3/4-Mehrheit zu ersetzen. Falls Staaten trotz mehrfacher Aufforderung ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der UN nicht nachkommen, obwohl sie die Mittel dafür aufbringen können, wird ihnen bis zur Begleichung des Rückstands das Stimmrecht in den UN (v. a. Generalversammlung und Sicherheitsrat) entzogen. Damit wird die Handlungsfähigkeit der UN gewahrt, deren Bemühungen oft schon am Geldmangel scheitern.

 

Rolle der UN

 
Die UN einschließlich der UN-Sonderorganisationen wie Internationaler Währungsfonds und Weltbank müssen die friedliche Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten sowie eine gerechte Weltwirtschaftsordnung und Güterverteilung fördern. Eine strenge Finanzaufsicht durch UN-Kontrollbehörden muss Missbrauch, Verschwendung und Korruption bei der Verteilung der Gelder verhindern.

 

Blauhelmeinsätze

 
Die friedenserhaltenden Blauhelmeinsätze der UN sind finanziell zu stärken. Militärische Einsätze der UN sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken; die hierfür erforderlichen Truppen sind dezentral in einzelnen Mitgliedsländern zu stationieren. Langfristig ist eine stehende UN-Einsatztruppe einzurichten, um Interventionen unabhängig von den Eigeninteressen der Staaten zu ermöglichen. Konfliktvorbeugung und friedliche Konfliktbeilegung besitzen absoluten Vorrang vor Sanktionen und militärischer Gewalt, um einen Aggressor zurückzudrängen. UN-Sanktionen dürfen sich nicht gegen die Zivilbevölkerung richten. Deutschland benötigt keinen ständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Wichtiger erscheint uns der Umbau der UN in eine wirklich demokratische Institution.

 

Terrorismusbekämpfung, Geheimdienstkontrolle

 
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus muss ausschließlich mit politischen, polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln erfolgen. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag muss die Zuständigkeit auch für die juristische Aufarbeitung des internationalen Terrorismus erhalten. Es darf nicht mehr toleriert werden, dass Geheimdienste den Terrorismus fördern. Geheimdienste sind daher strikter parlamentarischer Kontrolle zu unterwerfen und auf die rein nachrichtendienstliche Tätigkeit aus öffentlich zugänglichen Quellen zu beschränken. Verdeckte Operationen u. ä. müssen unterbunden, Verstöße dagegen bestraft werden.

 

Verteidigung als staatliche Aufgabe, Schutz von Gefangenen und Zivilbevölkerung

 
Die Privatisierung von Verteidigungsaufgaben muss verboten bleiben. Der Aufstieg privater Militärfirmen beschleunigt überall auf der Welt den Macht- und Steuerungsverlust der Staaten und heizt Konflikte an. Gefangene haben ausnahmslos Anspruch auf die Einhaltung der internationalen Vereinbarungen wie die Genfer Konvention und die Haager Landkriegsordnung. Übergriffe und Kriegsverbrechen durch Soldaten oder Söldner sind konsequent durch nationale und internationale Gerichte (z.B. Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag) zu bestrafen. Bei militärischen Interventionen muss der Schutz der Zivilbevölkerung der betroffenen Länder absoluten Vorrang haben. Falls die Bundeswehr oder ihre Bündnispartner diesen umfassenden Schutz der Zivilbevölkerung nicht gewährleisten wollen oder können, müssen alle deutschen Truppen aus diesen Interventionen umgehend und konsequent abgezogen werden.

 

Rüstungsausgaben

 
Die Ausgaben für Rüstung und militärische Forschung sind auf das verteidigungspolitisch unbedingt Notwendige zu verringern. Dies ermöglicht eine weitere deutliche Reduzierung der Bundeswehrkräfte. Die Kosten für die weltweiten Einsätze der Bundeswehr sind im Bundeshaushalt getrennt auszuweisen und jährlich in einem gesonderten Bericht zu veröffentlichen.

 

Bundeswehr

 
Die Bundeswehr ist eine Verteidigungsarmee. Auslandseinsätze sind ausschließlich mit Zeit- und Berufssoldaten durchzuführen. Für die Teilnahme deutscher Streitkräfte an Auslandseinsätzen müssen neben einem völkerrechtskonformen UN-Mandat und der mehrheitlichen Zustimmung des Bundestags folgende Bedingungen erfüllt sein:
a) Der Deutsche Bundestag muss in der Lage sein, sich vor und während des Einsatzes deutscher Kräfte unabhängig und frei Zugang zu Informationen zu beschaffen, um die Situation vor und während des Einsatzes möglichst genau beurteilen zu können.
b) UN-Kommissionen müssen jederzeit die faktische Möglichkeit haben, Vorwürfen über Kriegsverbrechen selbständig vor Ort nachzugehen.
c) Bei der Finanzierung der Kriegseinsätze sind gleichzeitig auch Rückstellungen für zivile Opfer zu treffen.
d) Von Amts wegen ist jeder Kampfeinsatz deutscher Streitkräfte jeweils juristisch auf seine Verfassungsmäßigkeit durch das Bundesverfassungsgericht zu prüfen. Bei Verfassungsbruch sind die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Aus den Verteidigungspolitischen Richtlinien der Bundeswehr sind die „Aufrechterhaltung des freien Welthandels und des ungehinderten Zugangs zu Märkten und Rohstoffen in aller Welt“ zu streichen.

 

Präventivkriege

 
„Präventivkriege“ jeglicher Art sind durch Art. 26 GG und §80 StGB verboten. Das gilt auch für die Auseinandersetzung mit weltweit operierenden Terrorgruppen.

 

Entwicklungspolitik

 
Die ÖDP setzt sich dafür ein, dass den Menschen in den Entwicklungsländern unter Bewahrung ihrer Kultur solidarische partnerschaftliche Hilfe geleistet wird. Diese kann nicht im Export umweltzerstörender und energieintensiver Industrien und Technologien in Länder bestehen, in denen Arbeitskraft im Überfluss zur Verfügung steht. Vielmehr sind Dienstleistungen, Waren sowie angepasste handwerkliche und mittlere Technologien auszutauschen, wobei die Förderung der Eigenständigkeit dieser Länder Vorrang haben muss (Hilfe zur Selbsthilfe). Subsidiarität auch in der Entwicklungspolitik Es fehlt nicht so sehr an Mitteln, sondern es geht um deren sinnvolle Verwendung durch beschleunigte Planung und Umsetzung, möglichst an Ort und Stelle mit Hilfe regionaler EU-Büros und in Kooperation vor allem mit Nicht-Regierungsorganisationen. Subsidiarität heißt auch, dass Partner der Entwicklungspolitik nicht immer ein Staat sein muss, sondern auch kleinere Einheiten wie Familien und Dorfgemeinschaften sein können.

 

Zuschüsse und Kredite

 
Es dürfen keine Zuschüsse und keine Kredite (z.B. Hermes-Bürgschaften) für Regime vergeben werden, die die Menschenrechte nicht akzeptieren.

 

Entwicklungs-Ethik

 
Verbot der Einfuhr von Produkten, die unter Umgehung ethischer und gesundheitlicher Mindeststandards, z.B. durch Zwangsarbeit oder Kinderarbeit, produziert wurden. Entwicklungspolitik muss sich länderspezifisch an den tatsächlichen Grundbedürfnissen der Menschen ausrichtet und nicht an den Bedürfnissen reicher Oberschichten oder den Wirtschaftsinteressen des Geberlandes. Dazu gehören die Durchsetzung von Demokratie und Menschenrechten, Bekämpfung von Korruption, autoritärer und feudaler Strukturen sowie die Produktionsförderung notwendiger Konsumgüter.

 

Soziale Sicherungssysteme

 
Vordringlich sind die Förderung der medizinischen Grundversorgung, Alphabetisierungs- und Bildungsprogramme für breite Bevölkerungsschichten, insbesondere auch für Frauen, der Aufbau sozialer Sicherungssysteme, damit die hohe Kinderzahl als Basis der individuellen Alterssicherung entbehrlich wird, sowie Hilfe bei menschenwürdigen Maßnahmen zur Familienplanung.

 

Frauen in Entwicklungsländern

 
Frauen in Entwicklungsländern leisten einen großen Teil der materiellen Versorgung zusätzlich zur Familienarbeit; sie sind nicht nur auf vielfältige Weise benachteiligt, sondern als die „Trümmerfrauen der ökologischen Zerstörung“ häufig auch die Leidtragenden der Entwicklung. Sie bringen wesentliche Kompetenzen ein, um in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere auch bei der Planung von Projekten aller Art, mitzuentscheiden.

 

Infrastruktur in Entwicklungsländern

 
Vor allem in den wachsenden städtischen Ballungsgebieten der Entwicklungsländer sind Programme zur Verbesserung der Müllentsorgung, der Wasserversorgung und Abwasserreinigung sowie der Luftreinhaltung nötig. Jegliche Müllexporte aus Industrieländern in Entwicklungsländer sind zu unterbinden.

 

Ordnungsmaßnahmen der WTO

 
Wir streben gerechte Bedingungen auf dem Weltmarkt für den Handel mit Entwicklungsländern an. Die WTO soll zur ordnungspolitischen Institution fortentwickelt werden, die die Prinzipien einer ökologischen und sozialen Marktwirtschaft für den Welthandel durchsetzt. Sie soll eine Steuer auf internationale Kapitaltransfers erheben können, um damit die sozialen und ökologischen Folgekosten einer globalisierten Weltwirtschaft zu mindern - denn während Kapital frei transferiert werden kann, bleiben die Arbeitnehmer und die Natur vor Ort.

 

Kleinbetriebe in Entwicklungsländern

 
Heimische Kleinbetriebe in Landwirtschaft und Handwerk sind unabdingbar für die örtliche Versorgung, arbeiten regional angepasst und nachhaltig, bzw. können sich flexibel in dieser Hinsicht entwickeln. Deshalb sind die WTO-Verträge und die geplanten Verträge zum Schutz der Investitionen internationaler Konzerne entsprechend abzuändern.

 

Ernährung

 
Für Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel aus Entwicklungsländern sind nur dann Importbeschränkungen zu verhängen, wenn deren Anbau bzw. Export Hunger für die dortige Bevölkerung oder Naturzerstörung zur Folge hat. Es sind Programme zur drastischen Einschränkung der weltweiten Viehwirtschaft und des Fleischkonsums einzuleiten. Es muss ein Ende damit gemacht werden, dass das Vieh der Industrieländer das Getreide und Soja der Entwicklungsländer frisst! Außerdem müssen die europäischen Fischereiboote die internationalen Regeln zur Erhaltung des Fischbestands befolgen.

 

Wiederaufforstung

 
In großem Umfang sind Programme zur Wiederaufforstung und zur Rekultivierung der Trockengebiete zu fördern, um die Bodenerosion und das weitere Vordringen der Wüsten zu verhindern.

 

Know-how für Entwicklungsländer

 
Gezielte Hilfe zur wirtschaftlichen Umstrukturierung muss denjenigen Ländern und Menschen zu Teil werden, die wirtschaftlich vom Drogenanbau abhängig geworden sind. Zur Umstellung oder Wiederherstellung und Weiterentwicklung der Wirtschaft auf dezentrale Strukturen mit sanften und angepassten Wirtschaftsweisen und Technologien (z.B. Energieeinsparung und Aufbau dezentraler, regenerativer Energieversorgung, natürliche Landwirtschaft, Agroforesting) ist den betroffenen Ländern Hilfe durch Know-how und nicht rückzuzahlende Gelder zu leisten.

 

Zivile Eingreiftruppen

 
Für Katastrophenfälle wie z.B. Erdbeben, Vulkanausbrüche, Überschwemmungen und Stürme ist unter dem Kommando der UNO eine ständige „zivile Eingreiftruppe“ in der Art des Technischen Hilfsdienstes zu schaffen. Diese muss personell und technisch in der Lage sein, innerhalb von maximal drei Tagen in jedem Teil der Welt zum Einsatz zu kommen.