Kommentar der ÖDP zum Europäischen Stabilitätsmechanismus
von Prof. Dr. Klaus Buchner
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde der Vertragsentwurf für den „Europäischen Stabilitätsmechanismus“ ESM ausgehandelt. Trotzdem hätte ein Aufschrei durch die Bevölkerung gehen müssen, denn was da beschlossen werden soll, ist nicht nur finanzpolitisch äußerst fragwürdig; es würde auch eine ganz erhebliche Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze bedeuten.
Der ESM soll eingeführt werden, weil die bisherigen Stabilitätsmechanismen EFSF und EFSM für die „Rettung“ des Euro nicht mehr ausreichen. Dabei geht es weniger um die Sanierung von Staatshaushalten, sondern um die „Stabilität des Finanzsektors“, also die Rettung von Großbanken [1]. Da zeigt sich, wohin maßlos hohe Bankenspenden an Parteien und Politiker führen können.
Entsprechend hoch sind die Verpflichtungen, die die Euroländer mit dem ESM eingehen wollen: Für das Grundkapital müssen zunächst „nur“ 80 Milliarden Euro eingezahlt werden. Deutschland trägt dazu 27,1464% bei, das sind gut 21,7 Milliarden. Bei Bedarf müssen aber innerhalb von 7 Tagen insgesamt 700 Milliarden Euro bereit stehen (Art. 9 III des ESM-Vertrags). Davon treffen Deutschland wieder gut 27%, also 190.084.800.000 € (Anhang 2 des Vertrags). Das bedeutet, dass Deutschland innerhalb einer Woche „unwiderruflich und bedingungslos“ noch zusätzliche 190 – 21,7 = 168,3 Milliarden aufbringen muss (Art. 9 III ESM). Das ist aber noch nicht genug: Fällt ein Land wegen Zahlungsunfähigkeit aus, müssen die restlichen Länder dessen Zahlungsverpflichtungen übernehmen. Dabei ist zu bedenken, dass zur Zeit nicht nur Griechenland und Italien Zahlungsschwierigkeiten haben, sondern auch Spanien, Portugal und Irland. Weitere europäische Länder werden von den Rating-Agenturen herabgestuft. Im schlimmsten Fall müssen einige wenige Länder diese 700 – 80 = 620 Milliarden Euro innerhalb von 7 Tagen aufbringen.
Dann reichen aber die 700 Milliarden Euro zur „Rettung“ des Euro nicht aus, weil weitere Länder unterstützt werden müssen. Auch dafür ist beim ESM vorgesorgt: In Art. 10 I wird festgelegt, dass der Gouverneursrat, der aus den Finanzministern der beigetretenen Staaten besteht, einstimmig eine Kapitalerhöhung beschließen kann, die dann innerhalb von 7 Tagen einbezahlt werden muss. Hier könnte man denken, wegen des Einvernehmens bei solchen Beschlüssen würde sich alles in einem demokratisch legitimierten Rahmen bewegen, denn der deutsche Finanzminister sollte vor seiner Zustimmung zur Kapitalerhöhung den Bundestag fragen. Aber auch für diesen Fall ist im ESM-Vertrag vorgesorgt: In Art. 27 und 30 wird festgelegt, dass alle am ESM beteiligten Personen Immunität genießen. Auch das Vermögen des ESM ist unantastbar. Das bedeutet: Wenn der deutsche Finanzminister ohne Rückendeckung durch den Bundestag rechtswidrig einer Kapitalerhöhung zustimmt, bleibt er straffrei, und auch das eingezahlte Geld kann nicht mehr zurückgefordert werden. Hier wird jedes rechtsstaatliche Prinzip durchbrochen. Dabei handelt es sich um Beträge in der Größenordnung des Bundeshaushalts, die im schlimmsten Fall von Deutschland innerhalb von sieben Tagen zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit ist entweder Deutschland zahlungsunfähig, oder es entsteht eine Inflation ungeheueren Ausmaßes.
Der ESM-Vertrag gibt also einer Gruppe von europäischen Finanzministern die Möglichkeit, ohne Billigung des Bundestags ungestraft die Wirtschaft in Deutschland zu zerstören, um ausländische Großbanken oder andere Euro-Staaten zu sanieren.
Schlimmer noch: Die Finanzminister können beschließen, alle Aufgaben des ESM an von ihnen ausgewählte Direktoren zu übertragen (Art. 5 Abs. 6 lit. l ESM-Vertrag), die lediglich hinreichendes finanzpolitisches Fachwissen haben müssen. Damit könnte man sogar Vertreter eben solcher Großbanken, welche die Finanzkrise verursacht haben, zu ESM-Direktoren machen und diesen dann die Macht im ESM übergeben.
Alle Auflagen, welche die Einwohner der Schuldnerstaaten zu spüren bekommen, sind laut dem Euro-Gipfel vom 26.10.2011 sowie dem Ecofin-Rat vom 10.05.2010 mit einer Strenge wie in der Praxis des Internationalen Währungsfonds vorgesehen, also ohne jegliche Rücksicht auf soziale Grund- und Menschenrechte. Und das, obwohl der größte Teil der Hilfskredite zur Bezahlung der bisherigen Gläubiger und gerade nicht für den laufenden Staatshaushalt verwendet wird.
Inzwischen hat die Bundeskanzlerin angekündigt, dass ihr selbst diese Regeln des ESM nicht mehr ausreichen. Sie will, dass die Euro-Staaten weitere Kompetenzen für ihren Haushalt an die EU-Kommission abgeben, die weder demokratisch legitimiert ist, noch in Wirtschaftsfragen von einem Parlament kontrolliert wird. Die Kommission steht unter dem Einfluss von Wirtschaftsverbänden und vertritt hauptsächlich deren Interessen. Nach dem Vertrag von Lissabon ist das ein weiterer Schritt beim Übergang von der Demokratie zur Herrschaft der Banken und Wirtschaftsverbände.
[1] Wie am 30. 11. 2011 von Prof. Häde in der mündlichen Verhandlung zur Organklage der Grünen Bundestagsfraktion gegen die Verheimlichungspolitik der Bundesregierung zum ESM bestätigt wurde, ist der ESM nicht primär für die Sanierung der Staatshaushalte gedacht, sondern für die Bankenrettung. Dass es wirklich um Bankenrettung geht, zeigen auch die offiziellen Stellungnahmen auf der Webseite des Europäischen Rats zu den Gipfeln vom 16./17.12.2010, 24./25.03.2011 und 21.07.2011. An diesem 21.07.2011 wurde offiziell von den Regierungschefs der Staaten der Eurozone bestätigt, dass beim ganzen Euro-Rettungsschirm die „Finanzstabilität“ im Vordergrund steht. Und diese ist laut der Stellungnahme zum 24./25.03.2011 eben gerade nicht als Stabilität der Staatsfinanzen definiert, sondern als Stabilität des Finanzsektors, womit vor allem Großbanken gemeint sind.
Ermöglicht wurde dies durch eine „kleine“ Änderung in den EU-Verträgen am 16./17.12.2010 (Art. 136 Abs. 3 AEUV).
Ökologisch-soziale Marktwirtschaft
Wir treten für die soziale Marktwirtschaft ein und wollen sie um eine ökologische Komponente bereichern.
Im Markt regelt sich nicht alles von selbst. Deshalb fordern wir neben sozialen auch ökologische Mindeststandards. Wir haben die Vision einer ökologisch-sozialen Marktwirtschaft. Darin sehen wir uns vom Grundgesetz bestätigt.
Beteiligungslöhne
Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg ist ein weiteres Mittel, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. Es werden damit Verteilungskämpfe entschärft, die Vermögen breiter verteilt, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen verbessert und arbeitsschaffende Investitionen erleichtert. Auch führt kostenbewusstes Mitdenken zur ökologisch wertvollen Verminderung des Energie- und Materialverbrauchs. Die Vereinbarung von Beteiligungslöhnen und investiver Gewinnbeteiligung durch die Tarifpartner ist daher vom Gesetzgeber durch steuerliche Vergünstigungen zu fördern.
Verkürzung der Wochenarbeitszeit
Verkürzung der Wochenarbeitszeit auch ohne vollen Lohnausgleich.
Teilzeit-Arbeitsplätze
Vielfältiges Angebot von Teilzeit-Arbeitsplätzen und Arbeitsplatzteilung auf allen Ebenen, insbesondere auch im öffentlichen Dienst, gegebenenfalls durch ein Gesetz, das eine Quote für Teilzeitarbeit vorschreibt, z.B. 10 % der Arbeitsplätze.
Sabbatjahrmodelle
Erprobung von abgesicherten Sabbatjahrmodellen (befristeter Ausstieg aus dem Erwerbsleben mit und ohne Weiterbildungsangeboten).
Übergang Berufsleben/Ruhestand
Obligatorischer, schrittweiser Übergang vom Berufsleben in den Ruhestand bei reduzierter Wochenarbeitszeit, aber ohne gravierende Einbußen bei der Altersversorgung.
Gleichgewichts- und Kreislaufwirtschaft
Nur eine Wirtschaftsweise, die zu einer ökologischen Gleichgewichts- und Kreislaufwirtschaft führt und sich in die Kreisläufe der Natur einfügt, kann auf Dauer bestehen. Deshalb streiten wir für eine Wirtschaftspolitik, die nicht kurzsichtiges Gewinnstreben, sondern Nachhaltigkeit zum Ziel hat.
Steuerreform
Wir treten daher für eine umfassende, schrittweise Umweltsteuerreform ein. Die extrem hohen Abgaben und Steuern auf legale Arbeitsstunden sind ökologisch und ökonomisch unsinnig. Arbeit ist zu entlasten und Energie- und Rohstoffverbrauch zu belasten. Damit wird legale Arbeit bezahlbar und Schwarzarbeit weniger attraktiv. Vor allem Dienstleistungen (Pflege, Krankenhaus, Kindergarten), aber auch Forschung und Entwicklung erhalten Auftrieb. Gleichzeitig entstehen Anreize zur Energieeinsparung.
Steuerreform für Arbeit und Umwelt
Auf den Verbrauch jeglicher nicht erneuerbarer Primärenergie (vor allem Kohle, Gas, Öl, Atomenergie) wird zunächst eine Steuer von 0,25 Cent/kWh erhoben. Die Steuer soll jährlich um 0,25 Cent/kWh steigen, so dass sie in zwanzig Jahren 5 Cent/kWh beträgt. Dieser Teil soll aufkommensneutral sein.
Aufkommensneutralität
Die Aufkommensneutralität für Unternehmen wird dadurch erreicht, dass die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung im Umfang der Energiesteuern gesenkt werden. So werden die Lohnkosten geringer, was die Einstellung von Arbeitnehmern erleichtert. Andererseits tragen auch solche Unternehmen zur Sozialversicherung bei, die Arbeitskräfte wegrationalisieren und Massenarbeitslosigkeit mitbewirken, oder die als Schadstoffverursacher für Krankheiten und Invalidität mitverantwortlich sind. Auch bilden die Energiesteuern einen Anreiz, mit Energie sparsam umzugehen.
Nur für den aufkommensneutralen Teil der Steuerreform gilt: Unternehmen, die nachweisen, dass sie mehr Steuern auf Primärenergie zahlen, als sie von der Steuerentlastung auf den Faktor Arbeit profitieren, sollen von dem Differenzbetrag einen jährlich sinkenden Anteil zurück bekommen.
Bei den Privathaushalten wird die Aufkommensneutralität durch eine Senkung der Mehrwertsteuer erreicht. So bleibt die Gesamtbelastung durch Verbrauchssteuern unverändert. Es besteht aber zusätzlich ein Anreiz, Energie einzusparen.
Steuern zur Förderung der schnellen Energiewende
Da die notwendige schnelle Wende zugunsten erneuerbarer Energien durch den ersten Teil der Steuerreform allein nicht mehr erreichbar ist, sollen zusätzliche Abgaben auf nicht erneuerbare Energieträger erhoben werden. Sie sollen im ersten Jahr ebenfalls 0,25 Cent/kWh betragen und über 20 Jahre hinweg jährlich um den gleichen Betrag steigen. So ergibt sich auch hier nach 20 Jahren eine Steuer von 5 Cent/kWh. Diese Steuern sind nicht aufkommensneutral, da sie der Finanzierung von Investitionen zugunsten erneuerbarer Energiequellen dienen.
Ausgleich für Personen mit geringem Einkommen
Um zusätzliche Belastungen für Personen ohne oder mit geringem Einkommen (ALG II-Empfänger, Kinder, Studenten, Kleinrentner) zu vermeiden, sind als Ausgleich Leistungen wie das ALG II, Kindergeld und Bafög zu erhöhen.
Umweltsteuern
Die Umweltsteuern beider Teile der Reform werden umso geringer, je weniger nicht erneuerbare Energieträger eingesetzt werden. Wenn die Umstellung auf erneuerbare Energien voranschreitet, wird bei den Beiträgen zur Sozialversicherung eine Deckungslücke entstehen. Das ist ein Problem, das erst in vielen Jahren auftreten wird. Wir halten es aber für lösbar, sofern die Probleme unserer Energieversorgung gelöst werden.
Neue Steuern
Als weitere Umweltsteuern werden z.B. eingeführt: eine Besteuerung des Flugverkehrs, insbesondere des Flugtreibstoffs, eine Flächenversiegelungsabgabe (im Rahmen einer zu erneuernden Grundsteuer), verstärkte Besteuerung der gesundheitsschädlichen Genussmittel Alkohol und Tabakwaren.
Staatsziel Wirtschaftswachstum
Das pauschale Staatsziel „stetiges und ausreichendes Wirtschaftswachstum“ darf nicht länger gelten. Vielmehr ist eine Entwicklung der Wirtschaft in qualitativer Hinsicht anzustreben, so dass mit immer weniger Ressourcenverbrauch und drastisch geringeren Emissionen eine höhere Lebensqualität erreicht wird.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
Die bisherige volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ist um eine ökologische und soziale Komponente zu erweitern. So ist das Bruttoinlandsprodukt um Kosten, wie z.B. die der Verkehrsunfälle oder die umweltbedingter Krankheiten, und von Umweltschäden aller Art zu vermindern. Auf diese Weise ist die Messgröße Inlandsprodukt zum Ökoinlandsprodukt weiterzuentwickeln.
Stabilitätspakt
Die Stabilitätskriterien von Maastricht und Amsterdam (Stabilitätspakt) sind strikt einzuhalten.
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist den unveränderbaren Grundrechten hinzuzufügen.
Produktionsumstellung
In der Industrie muss es zu einer weitreichenden Produktionsumstellung kommen. Besonders umweltgefährdende Produktionen und Erzeugnisse müssen verboten werden.
Gebrauchsgüter
Weitere umweltpolitische Instrumente sind zu entwickeln und einzuführen, wie z.B. Garantieverlängerung für Gebrauchsgüter, Ausdehnung der Gefährdungshaftung, Verpflichtung zur Rücknahme von Einwegverpackungen in Verbindung mit einer Pfandpflicht, Mithaftung der Auftraggeber bei Giftstoffen und - wie in Japan bereits üblich - statistischer (nicht nur naturwissenschaftlicher) Kausalitätsnachweis bei Schadensersatzklagen gegen Schadstoffverursacher.
Dezentralität
Klein- und Mittelbetriebe entsprechenden Forderungen nach Dezentralität und Eigenverantwortung eher als Großkonzerne. Staatliche Förderung muss daher der mittelständischen Wirtschaft gelten; Monopole sind durch eine strengere Kartellgesetzgebung zu verhindern.
Energiesteuern
Unsere Energieversorgung muss innerhalb von rund 20 Jahren auf regenerative Energien umgestellt werden. Das ist möglich, wenn gleichzeitig alle Wege zur Energieeinsparung genutzt werden. Um dies zu erreichen, wird zusätzlich zu den bereits beschriebenen Steuern auf fossile und atomare Energieträger eine Abgabe erhoben, die jährlich um 0,25 Cent pro kWh Primärenergie steigt. Zugleich werden die Subventionen der konventionellen Energieträger (Kohle, Steuerbefreiung von Flugbenzin und Uran / Plutonium, Rückstellungen und Begrenzung der Haftpflicht bei den AKW) zurückgefahren Soweit dem geltende Verträge entgegenstehen, muss versucht werden, diese entsprechend abzuändern. Die so eingesparten und eingenommenen Gelder werden folgendermaßen verwendet:
1. Abbau der Benachteiligung von erneuerbaren Energien und von Energiespartechniken. Durch die jahrzehntlange Förderung der konventionellen Energieträger in Milliardenhöhe ist bei der Erforschung und Markteinführung von erneuerbaren Energien und Energiespartechniken ein erheblicher Nachholbedarf entstanden, der umgehend beseitigt werden muss, wenn die Energiewende in den nächsten beiden Jahrzehnten kommen soll. Deshalb müssen hier Forschung, Entwicklung, Markteinführung und Marktdurchdringung vorübergehend unterstützt werden. Das schließt auch den nötigen Umbau des Stromnetzes und den Bau von Spitzenlastkraftwerken auf der Basis von erneuerbaren Energien ein. Um auszuschließen, dass dauerhaft unwirtschaftliche Verfahren subventioniert werden, soll die Markteinführung und Marktdurchdringung nur für solche Energiegewinnungsverfahren gefördert werden, die zum Zeitpunkt der Förderung bereits wirtschaftlich sind oder durch die geförderte Markteinführung wirtschaftlich werden. Für andere Verfahren muss geprüft werden, ob die Wirtschaftlichkeit innerhalb einer präzise überschaubaren Zeit erreicht werden kann. Die Forschung kann sich dagegen auf beliebige Verfahren erstrecken.
2. Durch die erhöhten Energiepreise steigen die Kosten der Energieverbraucher, die diese aber durch Energieeinsparungen weitgehend ausgleichen können. Hierfür sind Investitionen nötig. Damit sie schnell genug getätigt werden können, werden zinsbegünstigte Kredite bereitgestellt. Da die Energiepreise in naher Zukunft stark steigen werden und zusätzlich die oben genannten Abgaben auf die fossilen Energieträger kommen, werden einige erneuerbare Energien bald rentabel werden. Damit entfallen die genannten Abgaben in dem Maß, wie die fossilen Energieträger durch erneuerbare ersetzt werden.
Soziale Komponente der Energiesteuern
Die mit der Energiesteuer verbundene Sonderbelastung für Personen ohne oder mit geringem Einkommen (Kinder, Studenten, Sozialhilfeempfänger u. a.) sind durch entsprechende Ausgleichszahlungen zu kompensieren (Erhöhung von Kindergeld, Bafög, Sozialhilfe u. a.).
Peak Oil
Derzeit beginnen die Ölquellen der Welt zu versiegen, die weltweite Ölförderung hat ihr Maximum (Peak Oil) bereits erreicht, um danach nun stetig zu sinken. Gleichzeitig steigt der Ölkonsum. Neben dem Ölfördermaximum ist der Klimawandel die zweite unmittelbare Krise, die weltweite Auswirkung auf alle Lebensbereiche haben wird.
Öl- und Gasabhängigkeit
Überwindung der Öl- und Gasabhängigkeit durch die Entwicklung und Umsetzung von Energiesenkungsplänen auf allen politischen Ebenen (EU, Deutschland, Bundesländer) mit dem Ziel, drastische Energieeinspar- sowie Effizienzmaßnahmen einzuleiten mit dem langfristigen Ziel, mehr CO2 zu binden als zu erzeugen.
Handeln auf kommunaler Ebene
Initiierung von lokalen Energiewendeinitiativen als Bottum-Up-Bewegungen mit dem Ziel, Autonomie und Widerstandsfähigkeit im Hinblick auf die Folgen des Ölfördermaximums zu stärken und den Kohlenstoff-Fußabdruck stetig zu verkleinern. Lokale Autonomie soll erreicht werden durch mehr und mehr lokales Wirtschaften, lokale Ernährung, lokale Energieversorgung oder die Förderung der Selbstversorgung.